Erklärung zur Barrierefreiheit

Einleitung

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß Paragraf 9b NBGG (Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.tsv-brome.de

Als Verein streben wir es an, unsere Webseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des  Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der  Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der  Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates  barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den Paragrafen 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von Paragraf 12d BGG erlassen wurde.
Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“  (WCAG 2.1 bis Level AA).

 

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, etwas vermissen oder uns auf Fehler oder Hindernisse hinweisen wollen, kontaktieren Sie uns gerne
 
Erstellung der Erklärung
 
Die Aktualisierung dieser Erklärung wurde am 23.06.2025 durchgeführt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung. Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte nur teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.

Einschränkungen/noch nicht barrierefreie Inhalte

iFrames
iFrames sind nicht barrierefrei eingebunden

 

PDF- Dokumente und -Formulare

Ältere PDF-Dokumente, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht barrierefrei. Diese sollen nach und nach durch barrierefreie PDF-Dokumente ersetzt oder gegebenenfalls gelöscht werden. Neu eingestellte Dateien sollen künftig in barrierefreier Version erstellt werden.
 
Verlinkungen
 
Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.tsv-brome.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

 

Videos

Nicht alle Videos haben Untertitel. Alte Dateien sind nicht untertitelt, neu eingestellte Videos werden aber mit Untertiteln eingestellt. Wo es erforderlich und sinnvoll ist, sind oder werden Audiodeskriptionen beigefügt.

Leichte/einfache Sprache
 
An den Übersetzungen in leichte/einfache Sprache wird derzeit gearbeitet.
 

Audio-Dateien

Zahlreiche Audiodateien haben bereits Audiodeskriptionen. Alte Audiodateien sind gegebenenfalls nicht mit Audiodeskriptionen versehen. Neu eingestellte Dateien sollen mit Audiodeskriptionen versehen werden.

Sonstige Hinweise

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach Paragraf 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511 120-4010
E-Mail:
schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de