Erklärung zur Barrierefreiheit
Einleitung
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß Paragraf 9b NBGG (Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.tsv-brome.de
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den Paragrafen 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von Paragraf 12d BGG erlassen wurde.
Feedback und Kontaktangaben
Einschränkungen/noch nicht barrierefreie Inhalte
PDF- Dokumente und -Formulare
Videos
Nicht alle Videos haben Untertitel. Alte Dateien sind nicht untertitelt, neu eingestellte Videos werden aber mit Untertiteln eingestellt. Wo es erforderlich und sinnvoll ist, sind oder werden Audiodeskriptionen beigefügt.
Audio-Dateien
Zahlreiche Audiodateien haben bereits Audiodeskriptionen. Alte Audiodateien sind gegebenenfalls nicht mit Audiodeskriptionen versehen. Neu eingestellte Dateien sollen mit Audiodeskriptionen versehen werden.
Sonstige Hinweise
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach Paragraf 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de